Etappensieg für kritisches Call-In-TV-Forum
Marc Doehler, Betreiber des Internetforums call-in-tv.de und eines dazugehörigen Weblogs, darf möglicherweise weiterhin den Begriff “verwirrte Anrufer” für Anrufer bei TV- Gewinnspielsendungen des Veranstalters Callactive (ähnlich 9Live) verwenden. Callactive hatte den Marc Doehler zunächst abgemahnt und dann, nachdem Doehler die Abmahnung zurückwies, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt (AZ 20 O 10511/07). Das Landgericht München wies diesen Antrag jetzt zurück. Callactive kann allerdings noch Rechtsmittel einlegen. Das geht aus einer Pressemitteilung von Doehler hervor (im Original bei blogmedien).
Hintergrund der Geschichte ist, dass auf Doehlers Seiten behauptet wurde, die Firma Callactive würde in ihren Gewinnsendungen “Fake- bzw. Scheinanrufe” platzieren, um Teilnehmer zum Mitmachen zu animieren. Nach einer Abmahnung richtete Doehler eine Wortsperre ein, die die beiden Begriffe durch “verwirrte Anrufer” automatisch ersetzt. Callactive ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein Synonym handelt, dass von jedem im Sinne von “Fake- Und Scheinanrufern” verstanden würde. Dies sei für die Firma Callactive existenzbedrohend, gibt Blogger Stefan Niggemeier die Argumentation der Anwälte von Callactive wieder.
Das Landgericht München ist allerdings anderer Aufassung, was die “verwirrten Anrufer” betrifft:
Unter der Formulierung ‚verwirrte Anrufer’ sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. […] Es handelt sich lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen. […] Dem Antragsgegner muss es möglich sein, sein kritisches weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen ‚Fake’-Anrufer.
Unabhängig davon befindet sich Marc Doehler weiterhin in einem anderen Rechtsstreit mit Callactive. Neben den verwirten Anrufern waren auch die “Fake- und Scheinanrufer” in Doehlers Forum trotz Unterlassungserklärung aufgetaucht. Bei diesem Verfahren (LG Berlin, Az. 27 O 500/07) geht es um einen Streitwert von insgesamt 20.693,70 Euro. “Eine Entscheidung in der Vertragsstrafensache dürfte nicht vor Ende des Jahres fallen”, teilte Doehlers Rechtsanwalt Frank Metzing auf Anfrage von Medienblogger mit.
1. August 2007 um 19:43
Das OLG München hat nun anders entschieden http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,497701,00.html
Aber wo ist das Problem? Schmäkritik ist unzulässig und das Netz ist kein rechtsfreier Raum!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
1. August 2007 um 21:22
[…] München, wie Spiegel Online berichtet. Das Landgericht der Stadt hatte in erster Instanz noch zu Gunsten von Marc Doehler […]
1. August 2007 um 21:27
@blaublütiger Günter:
Danke für den Hinweis, ich habe es, wie Du siehst, direkt verarbeitet.