Gericht schützt Raubkopierer

Das Amtsgericht Offenburg hat der Staatsanwaltwaltschaft dieser Stadt untersagt, die IP-Adresse eines Tauschbörsen-Nutzers zurückzuverfolgen. Das berichtet das Nachrichtenportal von T-Online.
Der Beschuldigte hatte demnach eine kleinere Menge von Liedern zum Download bereit bestellt und war von einer Rechtsanwaltskanzlei angezeigt wurden.

Interessant ist die Auffassung des Gerichts, es sei kein tatsächlicher Schaden verursacht wurden, denn:

Beim Preise null fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde.

Das Gericht sprach von “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit” und “Bagatellkriminalität”. Zudem ist das Gericht der Ansicht, dass die geforderten Verbindungsdaten nur über einen richterlichen Beschluss verlangt werden dürfen. Demnach bestünde von Seiten der Musikindustrie kein Auskunftsanspruch gegenüber den Netzbetreibern auf die Offenlegung der Verbindungsdaten.

Filesharing spielt allerdings nicht nur bei urheberrechtlich geschützter Musik eine Rolle, sondern auch bei Dingen, die eine bestimmte Nutzergruppe im Gegensatz dazu in der Regel gar nicht legal erwerben kann. Etwa TV-Serien, die in bestimmten Ländern noch gar nicht laufen und noch nicht auf DVD erschienen sind. Gerade US-Serien wie Heroes, Prison Break oder Lost erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Schon wenige Stunden nach Austrahlung in den USA stehen sie etwa über Bittorent bei Portalen wie Torrentspy oder Mininova zum Download bereit.

Die Frage ist, ob ein Gericht in solchen Fällen ebenso wie die Offenburger Richter entscheiden würde. Geht es etwa um (deutsche) Kinofilme, die noch vor Kinostart bei solchen Börsen getauscht werden, dürfte ein weitaus größerer Schaden vorliegen. Gut ist jedoch, das bei kleineren Verstößen gegen das Urheberrecht zu Gunsten der Beschuldigten entschieden wurde.

2 Kommentare zu “Gericht schützt Raubkopierer”

  1. mad schreibt:

    Naja, ich find die Argumentation, dass die Nutzer “beim Preise null” auch derjenige ein Gut nachfragt, für das er sonst nix bezahlen würde ein wenig zwiespältig. Klar, man kann so vorgehen, um die von der Unterhaltungsindustrie angeführten “Schadenszahlen” in Zweifel zu ziehen.

    Aber man könnte es doch auch so drehen: Gäbe es überhaupt kein Angebot an Gratisware im Internet, würde der eine oder andere Nutzer sicher wieder in Betracht ziehen, für ein Unterhaltungsprodukt zu bezahlen.

  2. Thomas Arndt schreibt:

    Ich stimme da eher dem Gericht zu. Ich würde sogar soweit gehen, zu sagen, das Raubkopien dem normalen Markt/einer Firma teilweise sogar nützlich sind. Nehmen wir etwa die Verbreitung von Windows in den 90er Jahren. Oder vielleicht wird jemand durch Raubkopien auf Musik aufmerksam, die er sonst nie gehört hätte und kauft dann eine Konzertkarte?

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