RoundUp: Blogger im Rechtsstreit
Marc Doehler darf auf seinem kritischen Forum Call-In-Tv.de in Zukunft nicht mehr von “verwirrten Anrufern” sprechen oder diese Behauptung zulassen, insofern diese als Synonym für Fake-Anrufer verstanden werden kann. Das urteilte gestern das Oberlandesgericht München, wie Spiegel Online berichtet. Das Landgericht der Stadt hatte in erster Instanz noch zu Gunsten von Marc Doehler entschieden.
Sollte Doehler oder die Nutzer seines Forums dem zuwider handeln, müsste er bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen, so Spiegel Online. Das Forum Call-In-TV.de ist wegen technischer Schwierigkeiten derzeit nicht erreichbar. (Nachtrag: Das Forum ist unter dieser URL zu erreichen) Im Blog von Stefan Niggemeier kündigt Doehler jedoch an, die Gewinnspielsendungen der Firma Call-Active auch weiter protokolieren zu wollen. Niggemeier selbst spricht von einem “vernichtenden Sieg gegen das Forum call-in-tv.de” und wie er sagen würde, “gegen die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz”.
Der Chef der Firma Callactive, Stephan Mayerbacher, betont gegenüber Spiegel Online, man wolle nicht “Kritik an Call-In-Formaten im Fernsehen unterbinden” oder gar “call-in-tv.de mundtot machen”. Man sei nur “gegen schwer beleidigende Inhalte und gegen die unwahre Unterstellung vorgegangen, es gebe gefälschte Anrufe”. Die Echtheit der Anrufe ließe sich zudem über Verbindungsdaten belegen, die den Landesmedienanstalten vorlägen.
Auch gegen Stefan Niggemeier hat Callactive einen gerichtlichen Erfolg erzielt, wie dieser auf seinem Blog schreibt. Niggemeier hatte die Kritik an den Fernsehgewinnspielen verfolgt und selber dazu recherchiert. Im konkreten Fall geht es um eine einstweilige Verfügung gegen in zwei Kommentaren bei Niggemeier gemachte Aussagen.
Dazu schreibt Niggemeier:
Es scheint mir […] darauf hinauszulaufen, dass die deutschen Gerichte eine offene Debatte über zweifelhafte Geschäftspraktiken für gefährlicher halten als die Geschäftspraktiken selbst.
Diese Geschichte zeigt, wie schmal die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und juristischen Konflikten ist. Der Klassiker ist die Geschichte um Marions Kochbuch, die bei Pottblogger Jens gut dokumentiert ist. Dort es es zum Beispiel darum, dass Blogger urheberrechtlich geschützte Bilder von dieser Kochseite benutzten und teuer abgemahnt wurden. Diese Bilder fanden sich an prominenter Stelle bei der Google-Suche und wurden wohl unwissentlich verwendet.
Aktuell ist auch noch der Fall um Blogger MC Winkel, der von einer Hamburger Kiez-Größe abgemahnt wurde. Der Betroffene ist gegen die Verwendung eines als rassistisch empfundenen Spitznamens vorgegangen, den dieser allerdings, so schreiben wiederum andere, selbst lange Zeit verwendete oder zumindest duldete. Ein Statement des Kiez-Promis dazu befindet sich in dem verlinkten Blogbeitrag.
Es kann also sehr schnell gehen, und ein Blogger hat Post vom Anwalt. Sei es durch pure Unwissenheit über die Rechte an einem Bild, sei es, weil jemand über das Ziel hinaus geschossen ist, sei es auch durchaus wegen einer an eine Kampagne erinnernde kritische Informationsarbeit wie im Falle von Marc Doehler.
Ohne juristische Fachkenntnisse ist schwer einzuschätzen, ob die Gerichte hier unverhältnismäßig zu Ungunsten der betroffenen Blogger oder Forenbetreiber entscheiden. Es kommt mir vom gesunden Menschenverstand her allerdings durchaus so vor. Mehr Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit wäre sicherlich wünschenswert.
Nachtrag 14.08.07: Stefan Niggemeier hat erneut eine Abmahnung von der Firma Callactive erhalten. Es geht um einen Kommentar unter einem alten Eintrag, der nach wenigen Stunden wieder gelöscht wurden ist.
2. August 2007 um 07:38
Und da liegt doch der Hase im Pfeffer begraben. Was für Prinzessinnen durchaus gelten mag, der Schutz ihres nackten Popos im Sommerurlaub, ist eben auf die “Persönlichkeit” von juristischen Personen nicht so einfach anwendbar. Das geht juristisch natürlich nicht zu klären, denn dort herrscht das Prinzip, das Regeln universell anwendbar sein müssen - ohne Ansicht der Person.
Mir fehlt in diesem Zusammenhang eine breite öffentliche Diskussion. Immerhin geht es hier um ein Grundrecht!
2. August 2007 um 12:15
Teilnehmer als “verwirrt” zu bezeichnen, wenn sie komplett absurde Antworten von sich geben, ist also justiziabel geworden. […] In Kombination mit einer Rechtssprechung, welche Betreiber von Internet-Foren und Blogs haftbar für Kommentare der Nutzer macht, könnte diese Entwicklung Kritiker einfach mundtot machen. Denn die Existenz von Angeboten ist bedroht, welche über die Häufung der seltsamen Zufälle bei den Anruf-Shows berichten - weil es sonst kein anderer macht!
2. August 2007 um 15:29
Der Link zur Auseinandersetzung um den Ausdruck “**********” führt zum Pottblogger mit “Marions Kochbuch”-Highlighting.
2. August 2007 um 17:45
Sorry, das ist der richtige Link:
http://www.whudat.de/?p=996
Das Wort habe ich mal unkenntlich gemacht, man weiß ja nie.
2. August 2007 um 18:45
[…] mit möglicherweise fragwürdigen Geschäftspraktiken, zieht nach der Niederlage von Marc Doehler3 ein vorläufiges Resümee zum vorliegenden Sachverhalt: Die Firma […]
15. August 2007 um 11:15
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sind hiegegen vorgegangen: “…Sieg Heil Money-Express TV …”.Leider erwähnt dies Herr Niggemeier nicht bzw. läßt es bewußt weg. Gegen grundsätzliche Meinungsäußerungen von Herrn Niggemeier und Kommentatoren seines Blogs gehen wir juristisch nicht vor. In diesem Zusammenhang möchten wir noch gerne auf folgenden Link verweisen: http://www.fixmbr.de/warum-mir-die-derzeitigen-abmahnfaelle-schnuppe-sind/
MfG
Callactive
15. August 2007 um 15:15
Der F!XMBR-Beitrag ist überraschenderweise sehr gut gelungen.
Ich gehe dann mal davon aus, dass Callactive in diesem Sinne keine privaten nicht-kommerziellen Blogger (so wie mich etwa) abmahnt und abmahnen wird, wenn ihnen irgendein Kommentar untergeschoben wird, der da vielleicht nen halben Tag steht.
War bislang zum Glück auch nicht der Fall. Wobei ich mir nicht sicher bin, wie der obige Kommentar zu behandeln wäre, wenn sich da jetzt jemand als Callactive ausgegeben hätte. Schließlich enthält er ja eine Formulierung wegen der Stefan Niggemeier offensichtlich abgemahnt wurde.
15. August 2007 um 19:46
Das Callactive-Statement ist offensichtlich echt:
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/in-eigener-sache-2b/
http://www.installmehere.net/2007/08/15/callactive-kommentiert-selbst-2/
15. August 2007 um 20:15
[…] sich Callactive heute allerdings in diversen Blogs zu Wort meldet, ist nicht ganz […]
22. September 2007 um 18:32
[…]Zuerst einmal folgen vier Anrufer(weiblich), die so über den Sender gingen und mitgeschnitten wurden. Aus den Videos wurde nur der Audioanteil verwendet und die Stimmen[…]
Unaussprechliches II