RoundUp: Blogger im Rechtsstreit

Ein Beitrag zum Themengebiet Netzwelten, Politikum, Blogosphäre, geschrieben am 1. August 2007 von Thomas Arndt

Marc Doehler darf auf seinem kritischen Forum Call-In-Tv.de in Zukunft nicht mehr von “verwirrten Anrufern” sprechen oder diese Behauptung zulassen, insofern diese als Synonym für Fake-Anrufer verstanden werden kann. Das urteilte gestern das Oberlandesgericht München, wie Spiegel Online berichtet. Das Landgericht der Stadt hatte in erster Instanz noch zu Gunsten von Marc Doehler entschieden.

Sollte Doehler oder die Nutzer seines Forums dem zuwider handeln, müsste er bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen, so Spiegel Online. Das Forum Call-In-TV.de ist wegen technischer Schwierigkeiten derzeit nicht erreichbar. (Nachtrag: Das Forum ist unter dieser URL zu erreichen) Im Blog von Stefan Niggemeier kündigt Doehler jedoch an, die Gewinnspielsendungen der Firma Call-Active auch weiter protokolieren zu wollen. Niggemeier selbst spricht von einem “vernichtenden Sieg gegen das Forum call-in-tv.de” und wie er sagen würde, “gegen die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz”.

Der Chef der Firma Callactive, Stephan Mayerbacher, betont gegenüber Spiegel Online, man wolle nicht “Kritik an Call-In-Formaten im Fernsehen unterbinden” oder gar “call-in-tv.de mundtot machen”. Man sei nur “gegen schwer beleidigende Inhalte und gegen die unwahre Unterstellung vorgegangen, es gebe gefälschte Anrufe”. Die Echtheit der Anrufe ließe sich zudem über Verbindungsdaten belegen, die den Landesmedienanstalten vorlägen.

Auch gegen Stefan Niggemeier hat Callactive einen gerichtlichen Erfolg erzielt, wie dieser auf seinem Blog schreibt. Niggemeier hatte die Kritik an den Fernsehgewinnspielen verfolgt und selber dazu recherchiert. Im konkreten Fall geht es um eine einstweilige Verfügung gegen in zwei Kommentaren bei Niggemeier gemachte Aussagen.

Dazu schreibt Niggemeier:

Es scheint mir […] darauf hinauszulaufen, dass die deutschen Gerichte eine offene Debatte über zweifelhafte Geschäftspraktiken für gefährlicher halten als die Geschäftspraktiken selbst.

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Terror-Anschlag auf Stefan Niggemeier

Ein Beitrag zum Themengebiet Netzwelten, Politikum, Blogosphäre, geschrieben am 31. Juli 2007 von Thomas Arndt

Im Folgenden erfahren Sie die wahren Hintergründe über eine Spam-Attacke, welche die Welt für immer verändern wird. Lesen Sie, wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Alpha-Blogger Stefan Niggemeier verhaften lässt und seine Befreiung in letzter Minute nur durch Hilfe von Don Alphonsos Schwester, Max Schradin und Peter Turi gelingt. Diese Geschichte ist zu 100 Prozent wahr und methodisch recherchiert (entsprechend Michael Haller).

“Ich wollte mir gerade ein Bananenbrot machen, da klingelte plötzlich das Telefon”, erzählt Alpha-Blogger Stefan Niggemeier am gestrigen Abend in einer Live-Schaltung auf CNN. Der Medienjournalist und Blogger hatte gerade erst einen Liebesbrief an Bild-Chefredakteur Kai Diekmann beendet, als ihn der deutsche Innenminister harsch aus den Träumen riss. “Wolfgang Schäuble hier, Herr Niggemeier sie sind verhaftet!”, halt es durch Niggemeiers Handy. Begründung: Massenhafte Spam-Mails im Namen des Bloggers legten den Server des Innenministeriums lahm.

Was zu diesem Zeitpunkt noch keiner ahnt: Stefan Niggemeier ist unschuldig; ein Schurke islamischer Herkunft hat die gefährlichen Terror-Mails im Namen des angesehenen Medienkritikers verfasst.

Was war geschehen: Gegen 6 uhr am Montag Morgen geht in Peking ein bärtiger Mann eindeutig islamischer Herkunft zielsicher in ein Internetcafe. Der gebürtige Wuppertaler iranischer Herkunft hatte sich über das Auswärtige Amt die Telefonnummern bekannter Terroristen besorgt, und mit ihnen zusammen einen Terror-Plan ausgearbeitet, um mal “ein paar Sachen in Ordnung zu bringen”.

Vom Pekinger Internetcafe aus startet Mohammed Yoldas eine Spam-Attacke in Niggemeiers Namen, die beispiellos in der Geschichte des Internets bleiben wird. Der Inhalt: Niggemeier ruft angeblich zu Spenden für Marc Doehler, den Betreiber eines kritischen Internet-Portals auf, das sich mit Fernseh-Gewinnspielen beschäftigt. Ein Bekennerschreiben geht direkt an Spiegel Online, wird jedoch übersehen, da der zuständige Redakteur Konrad Lischka gerade World of Warcraft spielt, um die Bedeutung von epischen Rüstungen in der Internetkultur zu recherchieren.

Darauf folgt weltweit Chaos: Der US-Präsident ruft nach dem Absturz von fünf Linienflügen den nationalen Notstand aus, in Freiburg wählen drei Soziologie-Studentinnen aus Verbitterung über Niggemeiers vermeintlichen Distanzverlust den Freitod, im deutschen Innenministerium gehen die Lichter aus. Innenminister Schäuble handelt sofort. Versiert notiert er sich den vermeintlichen Namen des Absenders der Terror-Mails und ruft Niggemeier an. Nur Minuten später wird Niggemeier verhaftet.

Gegen 12 Uhr erfährt 9Live-Star Max Schradin von Niggemeiers Verhaftung und setzt sofort alle Hebel in Bewegung, um seinen besten Freund aus dem Gefängnis zu holen. Es gelingt gerade noch im letzten Moment. Zusammen mit der juristisch bewanderten Schwester von Krawall-Blogger Don Alphonso gelingt es in letzter Minute eine Abmahnung an das deutsche Innenministerium zu schicken. Niggemeier darf nicht weiter als Terrorist bezeichnet werden.

Gegen 13:30 Uhr telefoniert Niggemeier mit seinem alten Weggefährten Peter Turi, der aus den Erlösen seines überaus erfolgreichen Branchendienstes turi2 die Kaution von 2 Millionen Credits zahlt. Turi motiviert Niggemeier zu einem Blogeintrag, in dem er die Terror-Geschichte richtig stellen soll. Niggemeier beißt beherzt in sein schon etwas trockenes Bananenbrot vom Vormittag und haut in die Tasten.

Auch ganz viele andere Blogger berichten über den Vorfall, der die Welt an den Rand des Abgrunds führte.

Die Geschichte geht jedoch nochmal gut aus. Bis zum Abend wurde Niggemeiers Blog 2 Milliarden Mal aufgerufen, über 50 Prozent der Besucher klicken Niggemeiers Adical-Werbung. Von den Einnahmen kauft Niggemeier die FAZ und den Kress Branchendienst, setzt Peter Turi als Chefredakteur ein. Auch Marc Doehler, das zweite Opfer der Terror-Attacke kann sich am späten Abend über 350 Millionen Euro Spenden-Einnahmen freuen. Er kauft sofort den Gewinnspielveranstalter Call-Active und veranstaltet jetzt selbst Fernseh-Gewinnspiele, bei denen alle Anrufer durchgelassen werden. Gegen 23 Uhr ist Doehler pleite.

Wir alle können froh sein, dass die Geschichte noch einmal gut ausgegangen ist. Aber sie lehrt uns auch eine wichtige Lektion: Terrorismus kann uns alle betreffen. Wolfgang Schäuble sollte daher uneingeschränkten Zugriff auf unsere Computer bekommen.

Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner: Ich bin dafür!

[via: Stefan Niggemeier]

Etappensieg für kritisches Call-In-TV-Forum

Ein Beitrag zum Themengebiet Mattscheibe, geschrieben am 28. Juni 2007 von Thomas Arndt

Marc Doehler, Betreiber des Internetforums call-in-tv.de und eines dazugehörigen Weblogs, darf möglicherweise weiterhin den Begriff “verwirrte Anrufer” für Anrufer bei TV- Gewinnspielsendungen des Veranstalters Callactive (ähnlich 9Live) verwenden. Callactive hatte den Marc Doehler zunächst abgemahnt und dann, nachdem Doehler die Abmahnung zurückwies, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München beantragt (AZ 20 O 10511/07). Das Landgericht München wies diesen Antrag jetzt zurück. Callactive kann allerdings noch Rechtsmittel einlegen. Das geht aus einer Pressemitteilung von Doehler hervor (im Original bei blogmedien).

Hintergrund der Geschichte ist, dass auf Doehlers Seiten behauptet wurde, die Firma Callactive würde in ihren Gewinnsendungen “Fake- bzw. Scheinanrufe” platzieren, um Teilnehmer zum Mitmachen zu animieren. Nach einer Abmahnung richtete Doehler eine Wortsperre ein, die die beiden Begriffe durch “verwirrte Anrufer” automatisch ersetzt. Callactive ist der Auffassung, dass es sich hierbei um ein Synonym handelt, dass von jedem im Sinne von “Fake- Und Scheinanrufern” verstanden würde. Dies sei für die Firma Callactive existenzbedrohend, gibt Blogger Stefan Niggemeier die Argumentation der Anwälte von Callactive wieder.

Das Landgericht München ist allerdings anderer Aufassung, was die “verwirrten Anrufer” betrifft:

Unter der Formulierung ‚verwirrte Anrufer’ sind nach objektivem Verständnis solche Anrufer zu verstehen, die sofort auflegen oder plötzlich keinen Ton herausbringen. Dies kommt gerichtsbekannt im Rahmen der Sendungen der Antragstellerin auch vor. […] Es handelt sich lediglich um die objektive Beschreibung der Tatsache, dass zahllose Anrufer sich als Blindgänger entpuppen. […] Dem Antragsgegner muss es möglich sein, sein kritisches weblog aufrechtzuerhalten. Dies wäre ihm jedoch verwehrt, wenn man ihm jede Formulierung untersagen würde, aus der Nutzer, die seine Seite schon vorher kannten, möglicherweise den Schluss ziehen könnten, er wolle damit sagen, bei den Sendungen der Klägerin gebe es unter Umständen ‚Fake’-Anrufer.

Unabhängig davon befindet sich Marc Doehler weiterhin in einem anderen Rechtsstreit mit Callactive. Neben den verwirten Anrufern waren auch die “Fake- und Scheinanrufer” in Doehlers Forum trotz Unterlassungserklärung aufgetaucht. Bei diesem Verfahren (LG Berlin, Az. 27 O 500/07) geht es um einen Streitwert von insgesamt 20.693,70 Euro. “Eine Entscheidung in der Vertragsstrafensache dürfte nicht vor Ende des Jahres fallen”, teilte Doehlers Rechtsanwalt Frank Metzing auf Anfrage von Medienblogger mit.